Staatsbürgerschaft ist die politische und rechtliche Bindung, die eine Person an den Staat bindet. Ein Ausländer ist eine Person, die sich im Land eines Staates befindet und nicht das Recht hat, die Staatsbürgerschaft dieses Staates zu beanspruchen.
Als Anwaltskanzlei Şentürk & Dündar sind unsere Hauptdienstleistungen in den Bereichen Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht:
Beantragung und Befolgung der Aufenthaltserlaubnis von Ausländern in der Türkei
Festlegung und Befolgung der Verfahren für den Übergang von Ausländern zur türkischen Staatsbürgerschaft
Beratung ausländischer natürlicher Personen in Bezug auf das Erbrecht in der Türkei und Schutz ihrer Rechte
Befolgung und Abschluss der Verfahren zur Erlangung und Erweiterung der Arbeitserlaubnis von Ausländern in der Türkei
Nach dem Kauf und Verkauf von Immobilien ausländischer Immobilien und juristischer Personen in der Türkei und der Vorbereitung von Verträgen zur Vermietung von Immobilien
Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungen und Scheidungsentscheidungen von Ausländern,
Verfolgung aller Rechtsvorschriften im Bereich des Völkerrechts und der Beilegung von Streitigkeiten.