Handel ist eine der ältesten Aktivitäten des Menschen. Alle Aktivitäten in Bezug auf Produktion, Verbrauch und Veränderung werden als Handel bezeichnet. Handelsrecht kann als Rechtszweig definiert werden, der Handelsaktivitäten für Produktion, Austausch und Verbrauch regelt. Diese Disziplin, die eine sehr umfassende Rechtseinheit darstellt, drückt auch alle Rechtsvorschriften aus, die alle handelsbezogenen Aktivitäten regeln und in Kraft sind.
Unsere Hauptdienstleistungen der Anwaltskanzlei Şentürk & Dündar für unsere geschätzten Mandanten im Rahmen von Handelsrechtsanwendungen;
Gründung von Unternehmen und Joint Ventures,
Beratung bei Handelsgeschäften,
Festlegung von Garantien für die Projektfinanzierung, Ausarbeitung von Darlehensverträgen,
Verhandlung und Ausarbeitung aller Arten von Handelsverträgen,
Insolvenz und Liquidation von Unternehmen mit minimalem Schaden,
Beratung bei der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften,
Vertretung von Mandanten in Rechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsrecht und in diesbezüglichen Fällen,
Streitbeilegung aus dem Bankrecht,
Verfolgung und Abschluss der unabhängigen Rechtsstreitigkeiten von realen und juristischen Personen aus dem Handelsrecht.