Anwaltskanzlei Şentürk & Dündar zum Familienrecht zwischen türkischen Staatsbürgern und türkischen Staatsbürgern und Ausländern aus dem Familien- und Zivilrecht, Ehe, Verlobung, Scheidung, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgerecht, Eigentumsverhältnissen zwischen Ehegatten, Verwandtschaft, Herkunftsbildung, Adoption, Kindereigentum , Familie Dient dazu, der Vertraulichkeit des Privatlebens im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und der einschlägigen internationalen Abkommen und Gesetze bei der Beilegung von Streitigkeiten in Fragen wie der Verwahrung ihres Eigentums und der Privatsphäre große Aufmerksamkeit zu widmen Vormundschaft vor dem Gericht.
Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der die familiären Beziehungen regelt. Die wichtigsten familienrechtlichen Grundsätze; Einheit und Kontinuität sind die Grundsätze des Schutzes der Schwachen und der Gleichheit.
In diesem Zusammenhang sind die Hauptthemen, mit denen sich das Familienrecht befasst, folgende:
a-) Engagement
b-) Ehe
c-) Scheidung
• Verhandelte Scheidung
• Umstrittene Scheidung
d-) Sorgerecht
e-) Warenaustausch
Einige der Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Şentürk & Dündar im Bereich Familienrecht
Beilegung von Streitigkeiten aus der Beendigung des Auftrags,
Vorbereitung und Durchführung eines Protokolls bei vertraglichen Scheidungen,
Materielle und moralische Entschädigungsforderungen strittiger Scheidungen,
Ausführung der Liquidation von Vermögenswerten nach Scheidung,
Bereitstellung von Beratungsdiensten zu Verträgen über das Immobilienregime zwischen den zu verheiratenden Parteien,